Notunterkünfte und Wohnungslose in Bergisch Gladbach

Wer gilt als obdachlos?

Der Begriff „Obdachlos“ ist kein amtlicher oder gesetzlich festgeschriebener Begriff. Von staatlicher Seite wird man niemals lesen, dass es soundso viele Obdachlose in Deutschland gibt. Der Staat, bzw. staatliche Institutionen sprechen immer „nur“ von Wohnungslosen.
Auf der Seite der bpb (Bundeszentrale für politische Bildung) steht dazu folgendes:

Als wohnungslos gilt, so die in Deutschland gängige, nicht amtliche Definition, wer über keine mietvertraglich abgesicherte Wohnung oder über selbst genutztes Wohneigentum verfügt. Wohnungslosigkeit ist somit nicht mit Straßenobdachlosigkeit gleich zu setzen. Gleichwohl prägen die im öffentlichen Raum sichtbaren obdachlosen Menschen das Bild von „dem Wohnungslosen“.

Man spricht zwar auch von Straßenobdachlosigkeit, doch werden diese Menschen, die dazu gehören mit unter dem Oberbegriff der Wohnungslosigkeit zusammengefasst. Gleichwohl sind jedoch nicht alle Wohnungslosen auch automatisch Straßenobdachlos

In Wikipedia findet man folgenden Text:

Obdachlosigkeit ist eine Lebenslage, in der Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten ist männlich, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen Männer etwa 80 % aus.

Als obdachlos gilt demnach auch jede und jeder, der oder die in einer Notunterkunft schläft, da es sich bei einer Notunterkunft um keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum handelt.

Es kommt immer wieder einmal vor, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Sei es durch Arbeitslosigkeit und das darauffolgende Abdriften in eine Sucht, sei es durch das Anmelden des Vermieters auf Eigenbedarf oder auch durch eine psychische Erkrankung wie Depression. Die Wege in die Obdachlosigkeit sind vielfältig. Viele dieser Menschen landen auf der Straße (oder wie diese Menschen selbst sagen, „auf der Platte“. Sie schlafen in Wohnungseingängen, auf Parkbänken, in Vorräumen von Banken und Sparkassen, unter Brücken.

Diese Menschen haben oft (nicht immer) ein Anrecht auf die Unterbringung in einer Notunterkunft oder einer Notschlafstelle. Viele Städte weisen jedoch viel zu wenige dieser Plätze auf. In Köln beispielsweise gibt es etwa 7.000 Obdachlose, wovon geschätzt 300 auf der Straße leben.

Als obdachlos gelten nicht nur Menschen, die auf der Straße leben. Zu den Obdachlosen zählen auch Menschen in Notunterkünften. Diese Menschen haben zwar ein Dach über dem Kopf, doch befinden sie sich nicht in „einem geschützten Raum“, über den sie, oder eine andere natürliche Person die Hoheit hat. Die Stadt, bzw. die Kommune hat das Hausrecht auf die Notunterkunft. Nicht jeder Obdachlose schläft im Freien.

Wieso schlafen Menschen im Freien?

Erst einmal gibt es in vielen Städten zu wenige Notschlafplätze und Notunterkünfte. Bergisch Gladbach befindet sich oft am Limit. Immer wieder haben Menschen Haustiere, ohne die sie nicht leben können/wollen. Oft sind ihre Haustiere ihre letzten verbliebenden Freunde. In den meisten Notunterkünften sind Haustiere nicht erlaubt. Immer mehr Städte (es sind jedoch viel zu wenige) gibt es Notunterkünfte extra für Menschen mit Haustieren. In Bergisch Gladbach gibt es so ein Haus derzeit nicht.

Wie viele Menschen tatsächlich im Freien schlafen, kann nur geschätzt werden. Diese Menschen melden sich oft nicht bei der Stadt. Gezählt werden können deshalb nur die Menschen, die von der Stadt/Kommune untergebracht wurden. Auch in Bergisch Gladbach schlafen Menschen ohne ein Dach über dem Kopf.

Was ist der Unterschied zwischen Obdach- und Wohnungslosen?

Wie bereits erwähnt, gibt es keine offizielle Definition dieser Begrifflichkeiten. Weshalb wir uns hier an der Definition von Wikipedia (siehe weiter oben) orientieren. Die Platte e.V. verwendet den Begriff Obdachlosigkeit, da dieser in der Bevölkerung geläufiger ist.
Offiziell sind jedoch Wohnungslose und Obdachlose gleichzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Notunterkunft und einer Notschlafstelle?

In Notunterkünften unterschreiben die Menschen mit der Stadt/Kommune einen Nutzungsvertrag. Sie haben das Recht, dort zu wohnen und ihre eigenen Möbel mitzubringen. Sie dürfen ihr Zimmer nach ihren eigenen Wünschen einrichten und zahlen eine „Nutzungspauschale“, die jedoch einer Miete gleichzusetzen ist. Oft müssen sie sich allerdings mit einem oder mehreren Mitbewohnern verständigen. Ein eigenes Zimmer gilt in einer Notunterkunft als Luxus, obwohl es auch in Bergisch Gladbach einige Notunterkünfte gibt, die über Einzelzimmer verfügen. Doch ist dies nicht der Regelfall. Aussuchen, ob sie mit jemandem zusammenwohnen wollen oder doch lieber alleine, können sie nicht.

In einer Notschlafstelle dürfen die Menschen übernachten. Sie dürfen erst ab einer bestimmten Uhrzeit dort aufschlagen, und müssen am nächsten morgen zu einer bestimmten Uhrzeit das Gebäude wieder verlassen haben. Eine Notschlafstelle ist also in der Regel immer nur für eine Nacht. Auch wenn man immer wieder dort aufschlagen darf. In vielen Städten sind Notschlafplätze sehr rar gesät, sodass sich oft schon weit vor der „Öffnung“ ganze Schlangen mit Menschen bilden, die sich danach sehnen, eine Nacht mal wieder in einem weichen Bett zu schlafen.
Bergisch Gladbach hat 6 solcher Plätze.

Was tun, wenn man selbst in die Obdachlosigkeit gerät?

Zumindest in Bergisch Gladbach muss niemand auf der Straße schlafen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten ist Bergisch Gladbach relativ gut mit Notunterkünften und Notschlafplätzen ausgestattet. Hat man selbst seine bisherige Übernachtungsmöglichkeit verloren und es besteht zumindest die Gefahr der gesundheitlichen Gefährdung (was oft im Winter bedingt durch die Kälte der Fall ist), kann man die Polizei verständigen. Diese nehmen den Menschen dann auf und sorgen dafür, dass er noch diesen Abend in einer Notschlafstelle unterkommt.

Anschließend kann man sich beim Sozialamt der Stadt melden, die dann versuchen wird, die betroffene Person in einer Notunterkunft unterzubringen. Immer vorausgesetzt, dass die Stadt/Kommune auch über freie Plätze verfügt.

Die Stadt ist jedoch nur dann verpflichtet zu helfen, wenn die Person auch in dieser Stadt gemeldet ist. Es kommt immer wieder vor, dass in einer Stadt Menschen aufschlagen, die lediglich auf der Durchreise sind. Sie versuchen, woanders „ihr Glück zu finden“. Diese Menschen sind frei in ihrem Handeln. Doch der Nachteil dieser Lebensweise ist, dass keine Kommune oder Stadt, wo sie aufschlagen, ihnen helfen wird, bzw. verpflichtet ist, ihnen zu helfen. Lediglich die Übernachtung in einer Notschlafstelle wird ihnen erlaubt, jedoch auch nur dann, wenn Gefahr für ihre Gesundheit besteht. Würde die Polizei oder die Stadt/Kommune in diesem Fall nämlich nicht helfen, wäre dies unterlassene Hilfeleistung.

Es gibt neben der Stadt/Kommune weitere Einrichtungen, an die man sich wenden kann, wenn man obdachlos wurde, bzw. von Obdachlosigkeit bedroht ist.
Einer dieser Vereine ist Die Platte e.V. Wir helfen Menschen, die auf der Straße leben, einen Platz in einer Notunterkunft oder einer Notschlafstelle zu erhalten. Dazu arbeiten wir immer wieder mit der Stadt Bergisch Gladbach und auch der Polizei Bergisch Gladbach zusammen.

Die Stadt Bergisch Gladbach unterhält vier Notunterkunfthäuser.

  • In einem Haus ist Platz für vier Familien, wovon eine Wohnung für Opfer von Wohnungsbränden vorgesehen ist.
  • Drei dieser Wohnungen werden aktuell von Familien bewohnt.
  • Ein Haus enthält 24 Schlafplätze, wovon vier für Frauen vorgesehen sind. 22 Plätze sind derzeit belegt. Vier dieser Wohnungen sind barrierefrei.
  • Ein weiteres Haus enthält 38 Schlafplätze für Männer, wovon alle belegt sind. Vier weitere Schlafplätze sind für Frauen vorgesehen, wovon derzeit zwei belegt sind.
  • Ein weiteres Haus enthält 14 Notunterkünfte, wovon aktuell alle belegt sind.
  • Ein Haus enthält sechs Plätze für Männer (alle belegt) und zwölf für Frauen, wovon derzeit noch ein Platz frei ist.

Diese Daten erhielten wir am 25.08.2022 von der Stadt Bergisch Gladbach.

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